AGB - Feldick Bürosysteme GmbH - Ostrhauderfehn

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Feldick Bürosysteme GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Feldick Bürosysteme GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

2. Abweichungen von diesem Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Es werden ausschließlich Aufträge durchgeführt, bei denen sich Liefer- sowie Rechnungsanschrift in der Bundesrepublik Deutschland befinden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von Feldick Bürosysteme GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden . Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Die Mitarbeiter von Feldick Bürosysteme GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4. Überschreitet ein Käufer sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.


§ 3 Preise

1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die Feldick Büroysteme GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise fünf Arbeitstage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in unserem Angebot/unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, (wenn anfallend) zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstrag gültigen Mehrwertsteuer.

3. Ab einem Bestellwert von 50,00 EUR (in Worten: fünfzig EURO) (inkl. Mehrwertsteuer) ist der Versand kostenfrei. Bis zu dieser Summe wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,95 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Für die Bestellungen unter dem Mindestbestellwert von 20,00 € wird ein Mindermengenzuschlag von 2,50 € zzgl. Mehrwertsteuer erhoben.

Die Versicherungskosten je Bestellung betragen pauschal 1,25 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.


§ 4 Liefer- und Leistungsfrist

1. Wir liefern so schnell wie möglich. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und eine Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Die Feldick Bürosysteme GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ggfs. schon erbrachte Leistungen des Kunden sofort zurück zu gewähren. Zur Auslieferung der Ware dürfen wir uns eines Dritten bedienen.)

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen die der Feldick Bürosysteme GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der Feldick Bürosysteme GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse bei der Feldick Bürosysteme GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen die Feldick Bürosysteme GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.

3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.

Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die Feldick Bürosysteme GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

Auf die genannten Umstände kann sich die Feldick Bürosysteme GmbH nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

4. Die Feldick Bürosysteme GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.


§ 5 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die Feldick Bürosysteme GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern.

2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Feldick Bürosysteme GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 € zu zahlen.

Bei einem Anfall höherer Lagerkosten kann die Feldick Bürosysteme GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Feldick Bürosysteme GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die Feldick Bürosysteme GmbH ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.


§ 6 Liefermenge

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Werktagen nach Warenerhalt der Feldick Bürosysteme GmbH schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.


§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Feldick Bürosysteme GmbH verlassen hat. Falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Feldick Bürosysteme GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.


§ 8 Gewährleistung

1. Die Feldick Bürosysteme GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beträgt 24 Monate. Ausgenommen sind Artikel, die seitens des Herstellers eine abweichende Garantiezeit haben. In diesem Fall gilt die jeweilige Herstellergarantie.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- oder Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins (oder der Rechnung), mit dem/der das Gerät geliefert wurde, an die Feldick Bürosysteme GmbH zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird.

Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der Liefergegenstände. Über die Produktgewährleistung hinausgehender Service wie z.B. Anfahrten oder Technikerstunden fallen nicht in die Garantie und werden daher von uns gesondert berechnet. Der Abschluss einer Garantieerweiterung, die diese Leistungen umfasst, ist möglich. Der Käufer hat bei der Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen könnten. Die Feldick Bürosysteme GmbH übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.

4. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, wird die Feldick Bürosysteme GmbH den Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.

7. Gewährleistungsansprüche gegen die Feldick Bürosysteme GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Feldick Bürosysteme GmbH vorliegt.


§ 9 Besondere Garantiebestimmungen

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wird uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

6. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.

7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt steht im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt einer Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 10 Zahlung

1. Die Rechnung ist zahlbar 7 Tage nach Erhalt, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann bei Bedarf gegen Transportschäden versichert werden.

2. Die Feldick Bürosysteme GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen uns zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung oder Abhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wird der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 7 der AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.


§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.


§ 13 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen der Feldick Bürosysteme GmbH zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis der Feldick Bürosysteme GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.


§ 14 Datenschutz und Datenspeicherung

Die Feldick Bürosysteme GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, Kundendaten werden gemäß § 33 BSDG gespeichert.


§ 15 Anwendbares Recht/Salvatorische Klausel

1. Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Feldick Bürosysteme GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Leer.

2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmungen durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

§ 16 Ausserordentliche Kündigung von Verträgen
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung von Verträgen (Wartungsverträge, Mietverträge, etc.) wird die monatliche Durchschnittsanzahl der Ausdrucke und Kopien pro Gerät mit der restlichen Vetragslaufzeit multipliziert und dem Vertragsnehmer in Rechnung gestellt.
Feldick Bürosysteme GmbH
Gewerbestraße-Süd 11
26842 Ostrhauderfehn

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Telefax +49 (04952) 61349
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